Ingenieurbüro Böger
  • Home
  • Blog
  • CAD-Dienstleistung
    • Anlagenbau
    • Architektur
    • Elektrotechnik
    • Haustechnik
    • Maschinenbau
    • 3D-Visualisierung
    • Migration
  • Planungsleistung
    • Kühldecken Planung
    • Heizlastberechnung
    • Kühllastberechnung
    • Energieeffizienz
      • Lüftungsanlagen
      • Klimaanlagen
    • Gebäudesimulation
      • TRY Daten
    • EnEV Nachweise
      • Energieberatung
      • Bedarfsausweis
      • Energieausweis
  • Gebäudetechnik
    • Kühldecken
    • Heizdecken
    • Betonkerntemperierung
    • Wandheizung
    • KWL Systeme
    • Dokumentationen
  • Referenzen
  • Service
    • Account
    • Download
    • FTP-Public Server
    • FTP-Projektserver
    • VPN-Projektserver
    • Plotservice
    • Prototyping
  • Kontakt

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Planungsleistungen – Stand: Dezember 2016 –

Vertragsabschluss

Der Vertragspartner (Auftraggeber – nachfolgend AG genannt) des Ingenieurbüro Böger (Auftragnehmer – nachfolgend AN genannt) bestätigt hiermit noch einmal ausdrücklich, dass er von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) Kenntnis erlangt hat. Er erklärt ausdrücklich, dass er diese AGB anerkennt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die AGB des Vertragspartners des Ingenieurbüro Böger vorliegend nicht gelten.

Angebote, Preisangaben

Die Angebote des AN sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung (Auftragsbestätigung) durch den AN. Diese Bedingungen gelten auch für angebotene Zusatzleistungen, die über den Vertrag hinausgehen und auf Grundlage einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung erfolgen. Kostenvoranschläge sind unverbindlich; eine Gewähr für die Richtigkeit des Kostenvoranschlages wird nicht übernommen.

Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung des AN und wird nach den allgemeinen Regeln der Technik und unter Beachtung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses (Zusendung der Auftragsbestätigung) geltenden Vorschriften durchgeführt. Änderungen und Ergänzungen des Vertragsumfangs bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den AN. Der AN kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte, sofern die Eigenverantwortung des AN erhalten bleibt, als Erfüllungsgehilfen heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des AN Aufträge erteilen. Die Arbeiten werden in der Regel in den Räumen des AN durchgeführt.

 Mitwirkungspflichten

Der Kunde (AG) ist verpflichtet, den AN bei der Erfüllung seiner Leistungen im erforderlichen Umfang zu unterstützen und insbesondere mit den notwendigen Informationen und Unterlagen zu versorgen. Für Fehler, welche auf der Fehler– oder lückenhaften Darstellung des Sachverhaltes und/oder falscher oder fehlender oder veralteter Informationen/Unterlagen oder Zeichnungen beruhen, wird keine Haftung übernommen. Soweit der Kunde (AG) seiner Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, kann der AN ihn unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Mitwirkung auffordern. Kommt der AG seiner Mitwirkungspflicht gleichwohl nicht nach, ist der AN berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Ersatz der bis dahin entstandenen Aufwendungen zu verlangen. Die Mitwirkungspflicht des AG ist für den AN kostenfrei.

Vergütung, Zahlung, Zahlungsverzug

Die Vergütung für die vom AN erbrachten Leistungen/Teilleistungen wird nach Zusendung dieser (per Mail oder auf Datenträger) in Rechnung gestellt. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsunfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des AG ist der AN unbeschadet sonstiger Rechte befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Leistungen zu verlangen. Die Rechnungen sind soweit nichts anderes in der Auftrags-bestätigung vereinbart ist, 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Preise verstehen sich stets zuzüglich Mehrwertsteuer in der am Tag der Rechnungsstellung gültigen gesetzlich festgelegten Höhe. Kommt der AG mit der Zahlung der Vergütung in Verzug, kann der AN nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den AG zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung. Der AG ist nicht berechtigt, Forderungen aus diesem Vertrag ohne Zustimmung des AN an Dritte abzutreten. Gleiches gilt für die Übertragung des gesamten Vertrages.

Genehmigung/Abnahme der Leistungen

Der AG hat die Planungsleistungen unverzüglich schriftlich zu genehmigen. Erfolgt eine schriftlich Genehmigung der vorgelegten Planungen nicht, gelten diese nach Ablauf von 10 Werktagen nach Rechnungsdatum als genehmigt und abgenommen.

Nutzungsrechte

Der AG ist berechtigt, die vertraglich erbrachten Unterlagen für den vorgesehenen Einsatzzweck zu nutzen. Alle anderen Nutzungsrechte bleiben beim AN. Soweit die Leistungen des AN zu schutzrechtsfähigen Ergebnissen führen, räumt der AN dem AG das nicht ausschließliche Recht ein, seine Leistungen zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht ist nicht übertragbar. Der AG ist nicht berechtigt Unterlizenzen zu erteilen. Insbesondere ist der AG nicht berechtigt, die Leistungen des AN zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu verbreiten oder vorzuführen.

Gewährleistung

Ist der Leistungsgegenstand nachweislich mangelhaft oder fehlen ihm vertraglich zugesicherte Eigenschaften, so wird der AN nach seiner Wahl unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche Ersatz liefern oder kostenlos nachbessern. Der AG hat Beanstandungen unverzüglich, spätestens 14 Werktage nach Entgegennahme des Leistungsgegenstandes, schriftlich mit ausführlicher Begründung dem AN mitzuteilen. Dem AG ist das Recht  auf Rückgängigmachung des Vertrags/Wandlung oder Herabsetzung der Vergütung/Minderung vorbehalten, wenn der AN eine ihm angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne Ersatz zu leisten oder den Leistungsgegenstand nachgebessert zu haben.

Schadensersatzansprüche/Haftung

Für Ansprüche auf Schadenersatz wegen schuldhafter Handlungen, gleich aus welchem Rechtsgrunde, unter anderem Verzug, positive Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen, unerlaubter Handlung, Produkthaftpflicht, mangelhafter Lieferung, haftet der AN, deren gesetzliche Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Alle darüber hinaus gehenden Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen. Das gilt auch für Schäden, die bei Nachbesserungen entstehen. Eine Haftung für Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche des AG sind auf die tatsächlich gezahlte Vergütung begrenzt. Schadensersatzansprüche des AG verjähren spätestens nach 2 Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der AG Kenntnis von dem Schaden erlangt, bzw. ohne Rücksicht auf diese Kenntnis spätestens nach 3 Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

Urheberrechtsschutz

Der AN behält an den von ihm erbrachten Leistungen, soweit sie urheberrechtsfähig sind das Urheberrecht. Insoweit darf der Kunde die im Rahmen der Dienstleistung erstellten Unterlagen nur für den Zweck verwenden, für den sie vereinbarungsgemäß bestimmt sind. Eine darüber hinausgehende Weitergabe der Unterlagen an Dritte oder eine andere Art der Verwendung ist nur mit schriftlicher Genehmigung des AN gestattet. Eine Veröffentlichung der Unterlagen bedarf in jedem Fall der Einwilligung des AN. Vervielfältigungen sind nur im Rahmen des Verwendungszweckes gestattet.

Geheimhaltung

Alle der im Zusammenhang mit dem Auftrag zugänglich werdenden Informationen werden vertraulich behandelt. Der AN ist berechtigt, die Dienstleistung zusammen mit seinem Namen in der Referenzliste/Homepage zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderen vereinbart ist.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

Für alle aus unserer Geschäftsbeziehung mit dem Besteller resultierenden Rechtsstreitigkeiten kommt ausschließlich deutsches Recht zu Anwendung. Gerichtsstand ist Emsdetten (Westfalen). Dies gilt nur, sofern der Besteller ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt sind, ist für alle aus unserer Geschäftsbeziehung mit dem Besteller resultierenden Rechtsstreitigkeiten Gerichtsstand Rheine bzw. Münster (Westfalen).

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unserer AGB‘s unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Geltung derselben im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich bereits heute dazu, im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung, jeweils ersatzweise eine Vereinbarung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Erfolg am nächsten kommt.

Userbereich

  • Newsletter
  • User Bereich
  • Login
  • Registrierung
  • Profil verwalten
  • Passwort wiederherstellen

Schlagworte

Behaglichkeit CAD CAD-Dienstleistungen CAD-Zeichenbüro CAD-Zeichnungen Energieeffizienz Energiemonitoring FTP Gebäudesimulation Heizdecke Heizlast Heizlastberechnung DIN 12831 Kühldecke Kühldecken Kühllastberechnungen Planung Planungsleistungen Simulation Wandheizung Wärmepumpe

Blog Kategorien

Aktuelles

  • Quantifizierung von Netzverlusten bei der Planung von Wärmenetzen
  • Planungskapazitäten effektiv nutzen
  • Gebäudesimulationen mit EnergyPlus
  • FTP Public Server
  • HLSK Protokolle & Formulare
  • Sicherer Datenaustausch
  • Kühldeckenprojekte Deutschland
  • Klimatisierung durch Flächentemperierung im privaten Wohnungsbau
  • Was ist eigentlich «Empfundene Raumtemperatur»
  • Energieeffizienz und Kühldecken

Autodesk Simulation

Rechntliches

  • Kontakt
  • AGB
  • Datenschutz
  • DSGVO – Regelung zum Datenschutz
  • Impressum
  • User Bereich
  • Widerrufsbelehrung
  • Haftungsausschluss – Disclaimer
  • Cookie-Richtlinie (EU)

Usermenue

  • Newsletter
  • User Bereich
  • Login
  • Registrierung
  • Profil verwalten
  • Passwort wiederherstellen

CyberChimps WordPress Themes

© Ingenieurbüro Böger
Cookie-Zustimmung verwalten
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional Immer aktiv
Der Zugriff oder die technische Speicherung ist unbedingt für den rechtmäßigen Zweck erforderlich, um die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Abonnenten oder Nutzer ausdrücklich angefordert wurde, oder für den alleinigen Zweck der Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Voreinstellungen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Nutzer beantragt wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Aufforderung, die freiwillige Zustimmung Ihres Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht zu Ihrer Identifizierung verwendet werden.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Anbieter verwalten Lesen Sie mehr über diese Zwecke
Vorlieben
{title} {title} {title}