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EnEV Nachweise

Energieausweise nach EnEV

Wir erstellen den aktuell erforderlichen EnEV Energieausweis zum Festpreis.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot

Weiterführende Informationen

Auf Grundlage der aktuellen Energieeinsparverordnung EnEV 2014 bzw. der nachfolgenden liefert der Energieausweis Daten über die Energiebilanz eines Gebäudes. Des weiteren enthält der Energieausweis Vorschläge zur sinnvollen und wirtschaftlichen Modernisierung. Zukünftig benötigen Sie einen Energieausweis (Energiepass) sobald Sie eine Immobilie verkaufen, vermieten, verpachten oder modernisieren möchten.

Energieausweis EnEV - Ingenieurbüro Böger D-48282 EmsdettenDie Regelungen für die Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung (EnEV) festgelegt. Diese Rechtsnormen sollen die EG-Richtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive) über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umsetzen.

Wir bieten Ihnen sowohl den Verbrauchsausweis, als auch den umfangreicheren Bedarfsausweis zur online Bestellung an.

Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Eingabe und kontrollieren die Schlüssigkeit Ihrer Daten.

Ihre Eingabedaten werden von uns nach aktueller EnEV konkretisiert und auf Vollständigkeit geprüft. Jedem Ausweis liegt ein entsprechendes Datenblatt bei, damit nachvollzogen werden kann welche Werte für die Berechnung herangezogen wurden.
Der Energieverbrauchskennwert sagt aus, wie hoch der jährliche Energiebedarf des Gebäudes in kWh je m² ist. In Abhängigkeit der entsprechenden Anlagentechnik wie Heizung, Lüftung, und Warmwasserbereitung sowie des verwendeten Energieträgers, z.B. Heizöl, Erdgas, Strom, Kohle usw. ergibt sich daraus der Primärenergiebedarf, der wiederum die Schadstoffklasse eines Gebäudes wiedergibt. Über diesen Kennwert im Energieausweis kann ein Käufer oder Mieter bereits im Vorfeld erfahren, ob das Gebäude dem aktuellen Energiestandard entspricht. Daraus wiederum lässt sich erkennen, welche Energiekosten auf den Mieter oder Käufer zukommen.

Wer benötigt wann, welchen Energieausweis - Ingenieurbüro Böger D-48282 Emsdetten

Die EnEV sieht die Erstellung von Energieausweisen grundsätzlich als Bedarfsausweis vor, ermöglicht aber für eingeschränkte Gebäudekategorien auch den Verbrauchsausweis. Während bei einem bedarfsorientierten Energieausweis das Gebäude nach der energetischen Qualität der Gebäudehülle und der verwendeten Anlagentechnik beurteilt wird, gibt der verbrauchsorientierte Energieausweis nur den tatsächlichen Energieverbrauch von mindestens 3 Jahren wieder. Der bedarfsorientierte Energieausweis liefert nicht nur Daten zum Energieverbrauch sondern benennt auch, unter Berücksichtigung des verwendeten Energieträgers, den Primärenergiebedarf.
Der bedarfsorientierte Energieausweis wird von allen fachlichen Organisationen empfohlen.

Ein vollständiger und gültiger Energieausweis bzw. Energiepass muss Modernisierungsvorschläge enthalten. Die Modernisierungsvorschläge zeigen dem Eigentümer sinnvolle und wirtschaftliche Möglichkeiten, um die Betriebskosten des Gebäudes zu senken, die Umweltfreundlichkeit zu verbessern und den Wert der Immobilie nachhaltig zu steigern.

Energieausweis – Pflicht bei Vermietung, Verkauf, Neubau und Modernisierung

Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einer Immobilie ist die Ausstellung eines Energieausweises gesetzlich vorgeschrieben.

Seit dem 1. Januar 2009 bzw. für Gebäude, die vor 1966 erstellt wurden seit dem 1. Juli 2008 verlangen die Regelungen der EnEV, dass ein Energieausweis für Wohngebäude vorgelegt werden muss.

Seit dem 1. Juli 2009 ist auch ein Energieausweis für Nichtwohngebäude notwendig.

Für öffentliche Gebäude mit mehr als 1.000 Quadratmeter Fläche wird grundsätzlich ein Energiepass ausgestellt, der an einer gut sichtbaren Stelle ausgehängt werden muss.

Ein Energiepass muss nicht ausgestellt werden, wenn das Gebäude kleiner als 50 m² ist  und/oder das Gebäude unter Denkmalschutz steht.

Der Energieausweis ist jeweis für 10 Jahre gültig. Werden zwischenzeitlich Modernisierungen durchgeführt, sollte auch stets ein neuer Energieausweis beantragt werden.

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